Der Untergang des Webtrackings und die Zustimmung zur Verwendung von Coockies
Was sind Coockies?
Coockies sind kleine Programmschnipsel bzw. Textdateien zur Identifikation von Webseitenbesucher. Diese Datei wird auf dem Webserver der jeweiligen Internetseite „abgelegt“ und speichert Informationen über Dich als Nutzer. Neben den Coockies der Webseitenbetreiber werden u.a. auch Coockies von Drittanbietern wie Facebook oder Google in Webseiten eingebunden.
Was macht denn so ein Coockie?
In erster Linie dient das Deiner Markierung als Besucher einer Webseite. Dabei wird Dir beim Besuch einer Webpräsenz eine Identifikation in Deinem Internetbrowser hinterlegt, der Dich als Besucher bei einem wiederholten Aufruf einer Internetseite wiedererkennen lässt.
Sind Coockies denn gefährlich?
Nein. Es handelt sich nicht um Schadsoftware.
Wozu braucht man denn Coockies?
Mit deren Einsatz ist es für Betreiber von Webseiten möglich, gezielt Informationen an Dich als Besucher bereitzustellen. Es wird also bedarfsspezifischer Content angezeigt.

Kann man den solche Cookies abschalten?
Ja, das geht recht schnell problemlos. Dazu musst Du lediglich einige wenige Einstellungen in Deinem Internetbrowser (Firefox, Explorer, Chrome, Opera etc.) vornehmen. Hier musst Du dann im Bereich Datenschutz die Coockies blockieren. Das verhindert, daß gar nicht erst Daten gespeichert werden.
Und wie steht es um die Löschung meiner Daten?
Wenn Du bisher keine Coockies deaktiviert hast, kannst Du jederzeit die Coockies in Deinem Browser löschen.
Und wozu gibt es Opt In?
Opt In beschreibt den Vorgang der Zustimmung durch den Nutzer?So fordern Datenschützer, daß Du als Internetnutzer bereits vor dem Aufruf einer Internetseite über die Verwendung von Coockies informiert werden sollst und der Nutzung explizit zustimmen sollst.
Informationspflicht für Coockies
Wer als Inhaber einer Internetseite Coockies oder Coockies von Drittanbietern zur Datensammlung nutzen möchte, der ist verpflichtet, dies auf seiner Internetseite anzuzeigen. Hierzu trat bereits 2018 die neue DSGVO in Kraft, die u.a. auch diesen Prozess klar regelt.
Die Rechtslage in Deutschlands
Bis dato war die Verwendung von Cookies und der Datenspeicherung ohne aktive Zustimmung erlaubt.
Rechtsunsicherheit seit 2017
Seit rund 2 Jahren diskutieren und verhandeln Datenschützer und Gerichte über das Opt In Verfahren. Also ob und wie weit der Leser der Nutzung von Coockies zustimmen muss. Inzwischen sind der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) involviert.
Op In schadet auch
Neben einem Grundverständnis für den Datenschutz birgt das Opt In Verfahren auch eine große Schwachstelle. Denn wenn Du im Vorfeld nicht Deine Einwilligung abgibst, so werden Keine Daten über Besucherzugriffe und Besucherverhalten aufgezeichnet. Das wiederum ist für das gesamte Onlinebusiness ein herber Rückschritt. Nicht nur Onlineshops, sondern auch alle anderen Webseitenbetreiber haben dadurch folgende Nachteile:
- Besucher springen ab, noch bevor die Inhalte geladen werden.
- Daten über Nutzer, Nutzerverhalten und Conversionsrates können nur unzureichend erhoben werden.
- Die Auswertung von Werbemaßnahmen ist nur noch eingeschränkt möglich.
01-10-2019: EuGH spricht Klartext
Am 01.10.2019 entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg darüber, daß eine aktive Einwilligung erforderlich ist. Die explizite Zustimmung zu Coockies muss ab dem 01.10.2019 über Checkboxen umgesetzt werden. Es genügt NICHT, wenn die Checkbox bereits im Vorfeld aktiviert ist. Diese muss durch den User aktiviert werden.
Wenn also Cookies eingesetzt werden, so muss der Internet User sich ausdrücklich (aktiv) einverstanden erklären (EuGH, 1.10.2019 – C-673/17 “planet49”) bzw, hier als PDF Datei